Erledigen Sie die Eintragung ins Transparenzregister für Ihre eGbR!

Schnelle und kostengünstige Bearbeitung durch automatische Ermittlung.

Seit dem 01.01.2024 sind eingetragene GbRs im Zuge einer Gesetzesänderung im Transparenzregister eintragungspflichtig. Die regelmäßige Überprüfung und Meldung an das Transparenzregister kann hierbei nervig und zeitraubend sein. Wir übernehmen dies für Sie verlässlich, korrekt und zu einem Festpreis.

Starten Sie schon jetzt und lassen Sie Ihre Gesellschafterstruktur in nur wenigen Sekunden kostenlos und unverbindlich auf eine Meldepflicht hin überprüfen.

Beraten durch:

Ablauf


Daten eingeben

Sie geben die Daten Ihrer Gesellschaft und der Gesellschafter ein.

Ermittlung der wirtschaftlich Berechtigten

Mit Hilfe unseres Algorithmus werden die wirtschaftlich Berechtigten automatisch ermittelt.

Meldung an das Transparenzregister

Sie beauftragen uns mit der Meldung an das Register und wir übernehmen die Meldung und alle Formalitäten für Sie.

Warum ist eine Eintragung in das Transparenzregister erforderlich?


Das Transparenzregister dient der Erfassung von Informationen über die wirtschaftlich Berechtigten von Unternehmen. Es soll Transparenz schaffen und Geldwäsche sowie Terrorismusfinanzierung verhindern helfen. Alle im Handelsregister eingetragenen Unternehmen sind verpflichtet, ihre wirtschaftlich Berechtigten zu melden und Änderungen unverzüglich bekannt zu geben.

Wer steht hinter dem Service?


Zur Zuverlässigkeit und hoher Qualität unseres Services wurde das Tool aus einem Team aus Steuer- und Rechtsexperten entwickelt.


Dipl.-Jur. Sebastian Durchholz
Dipl.-Jur.
Sebastian Durchholz

Geschäftsführer der Durchholz Consulting GmbH

Steuerberater David Kasper
Steuerberater
David Kasper

Geschäftsführer der KASPER & KÖBERPartner GmbH Steuerberatungsgesellschaft

Dipl.-Jur. Benedikt Pföhler
Dipl.-Jur.
Benedikt Pföhler

Berater und Entwickler

Häufig gestellte Fragen


Das Transparenzregister ist ein öffentliches Verzeichnis, das die Eigentums- und Kontrollstruktur von Unternehmen offenlegt. Es soll die Transparenz erhöhen und die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung unterstützen.

Im Transparenzregister müssen sich alle im Handelsregister eingetragenen Unternehmen sowie andere juristische Personen und Rechtsgestaltungen eintragen, um ihre wirtschaftlich Berechtigten offenzulegen.

Die Verpflichtung zur Eintragung liegt in der Regel bei den Geschäftsführern oder Vorständen der Unternehmen, die sicherstellen müssen, dass die erforderlichen Informationen im Transparenzregister eingetragen werden.

Eingetragen werden die wirtschaftlich Berechtigten eines Unternehmens. Das sind natürliche Personen, die letztendlich Eigentümer oder Kontrollpersonen des Unternehmens sind.

In das Transparenzregister werden Informationen über die wirtschaftlich Berechtigten eingetragen, darunter Name, Geburtsdatum, Wohnort und die Art und der Umfang des wirtschaftlichen Interesses.

Wir übernehmen die Eintragung für eingetragene GbRs und andere Unternehmensformen, die laut Gesetz dazu verpflichtet sind, ihre wirtschaftlich Berechtigten im Transparenzregister zu melden.

Eine Eintragung sollte umgehend nach der Gründung eines Unternehmens, bei Änderungen der Eigentumsverhältnisse oder bei anderen relevanten Ereignissen, die die wirtschaftlich Berechtigten betreffen, erfolgen.

Eine Folgeeintragung wird erforderlich, wenn sich Änderungen bei den wirtschaftlich Berechtigten ergeben, wie beispielsweise durch Übertragung von Anteilen oder Änderung der Kontrollstruktur.

Versäumnisse bei der Meldung können zu Bußgeldern führen. Unternehmen, die ihre Pflichten nicht erfüllen, können auch von der Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen ausgeschlossen werden.

Nach Ihrer Beauftragung überprüfen wir die erforderlichen Informationen, bereiten alle notwendigen Unterlagen vor und übernehmen die Meldung an das Transparenzregister für Sie.